Vorschaltgesetz bringt mehr Mietzuschuss

Das so genannte „Vorschaltgesetz“ soll ein paar Mißstände im Sozialen Wohnungsbau vorab beheben, bevor es noch in diesem Jahr das Gesamtsystem neu regeln will. Zumindest ein großer Erfolg für die Sozialmieter ist drin: wer mehr als 30% seines Einkommens für die Warmmiete ausgibt, bekommt nun einen Zuschuß zur Miete. (Zu beantragen hier: https://www.zgs-consult.de/wohnen/) Bislang war es nur die Nettokaltmiete, also ohne Betriebskosten. Das ist endlich eine Korrektur der Tricksereien, die die letzte Regierung noch gegen die Mieter durchgesetzt hat, als die SPD noch der Meinung war, dass bruttowarm nicht geht.

Aber das neue Gesetz ist nicht nur gut. So kritisert unsere Schwester-Initiative Mieterstadt.de den neuen Gesetzesentwurf, der heute im Parlament beschlossen wurde, schwer. Wir dokumentieren hier die Pressemitteilung von Mieterstadt.de:

Pressemitteilung vom 18. Mai 2017
Das Abgeordnetenhaus hat heute in erster Lesung das sogenannte „Vorschaltgesetz zur Reform des Sozialen Wohnungsbaus“ behandelt.
Mit dem Gesetz soll eine Reihe von Systemfehlern des Berliner Sozialen Wohnungsbaus korrigiert werden, was zu begrüßen ist. Hierzu gehören die Abschaffung von bis zu 27 Monaten rückwirkend ausgesprochenen Mieterhöhungen sowie die Umstellung des Mietzuschusses von Nettokalt- auf Bruttowarmmieten.
„Zudem soll endlich Paragraph 5 Wohnraumgesetz Berlin ersatzlos gestrichen werden“, sagt Ulf Glandien vom Netzwerk mieterstadt.de. Diese seit Juli 2011 heftig kritisierte Vorschrift ermöglicht es Eigentümern von Sozialwohnungen, teuer erkaufte Sozialbindungen ohne Gegenleistung jederzeit loszuwerden. „Die Wiederbeschaffung der verschenkten Bindungen belastet dann den Landeshaushalt. Der finanzielle Schaden durch diese von Anbeginn unsinnige Regelung lässt sich heute noch nicht beziffern“, so Glandien.
Das Vorschaltgesetz greift einen weiteren seit Jahren von Mieterinitiativen vorgebrachten Kritikpunkt auf: Die Berechnung der Kostenmieten unter Einbeziehung von Aufwendungen, die die Vermieter tatsächlich selbst nicht tragen und allenfalls in fiktiver Hinsicht existieren.
„Die geplante Gesetzesnovelle wird diesen Zustand leider nur scheinbar beenden. In Wirklichkeit soll sie die rechtlich umstrittene Berliner Praxis der Abrechnung von real nicht existierenden Kosten sogar legalisieren. Dies würde weiterhin Renditen ermöglichen, wie sie im freifinanzierten Wohnungsbau nicht zu erzielen sind. Hier bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung des Vorschaltgesetzes, um dieses dubiose Geschäftsmodell zulasten von Mietern und Steuerzahlern ein für alle Mal zu beenden“, meint Glandien.
Rückfragen bitte unter info@mieterstadt.de