Sozialberatung

 

 

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Unsere Sozialberaung am Kotti / Hilfe bei Ärger mit dem Jobcenter

Aktivierende und kostenlose Sozialberatung zur gegenseitigen Hilfe bei überhöhter Miete, die das Jobcenter nicht mehr bezahlen will und anderen sozialrechtlichen Fragen.

Jeden 1.,3., und 4. Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr

(Anmeldung 14-15Uhr)

im Gecekondu, dem Protesthaus von Kotti & Co // U-Bahnhof Kottbusser Tor // Skalitzer Ecke Admiralsstraße

BITTE MITBRINGEN: Mietvertrag, Bewilligungsbescheid, letzten Kontoauszug Mietüberweisung, letzte Nebenkostenabrechnung und Schriftverkehr mit dem Jobcenter.

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Liebe Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn,

Bei uns im Gecekondu gibt es seit Februar 2014 wöchentlich eine Beratung bei sozialrechtlichen Fragen und Problemen. Immer wieder stellen wir fest, dass die Jobcenter und Sozialämter nicht die volle Miete übernehmen und stattdessen von uns verlangen, „die Kosten der Unterkunft zu senken“ oder auszuziehen. Wir wollen das gemeinsam überprüfen und uns gegenseitig helfen. Dabei unterstützen uns der Sozialberater Michael Breitkopf und die Anwält*innen für Sozialrecht, Lutz Achenbach, Esther Kleideiter und Martin Dammaschke. Wer also Beratung braucht und andere unterstützen möchte, kommt mittwochs ab 14 Uhr ins Gecekondu. Wir tun was gegen die ständige Angst um die viel zu hohen Mieten & Betriebskosten, die Kostensenkungsverfahren der Ämter und Zwangsumzüge! Bizim Kotti!

BITTE MITBRINGEN: Mietvertrag, Bewilligungsbescheid, letzten Kontoauszug Mietüberweisung, letzte Nebenkostenabrechnung und Schriftverkehr mit dem Jobcenter.

Das Problem am Kotti: Extrem hohe Betriebskosten-Nachforderungen in Sozialwohnungen, was zu Kostensenkungsverfahren des Jobcenters führt.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die IBB haben im März 2015 endlich bestätigt, was die Mietergemeinschaft Kotti & Co im jahrelangen Kampf gegen die Verdrängung am Kotti immer wieder betont hat: Im Bestand des sozialen Wohnungsbaus in Kreuzberg wohnen zu 45 % Mieter*innen, die beim Jobcenter sind. Und dort sind die Betriebskosten von privaten Wohnungsunternehmen, insbesondere bei der GSW/Deutsche Wohnen, überdurchschnittlich hoch. Der Bezirk Kreuzberg erkennt an, dass es sich hier, ähnlich wie im ehemaligen GSW-Bestand in Spandau, um Problemimmobilien handelt – die Wohnungen sind im schlechten Zustand und die Betriebskosten viel zu hoch. Solange das Jobcenter diese überhöhten Mieten mit öffentlichem Geld bezahlt, freuen sich Vermieter und die Mieter*innen haben Glück.

Das Problem mit der AV Wohnen 

Doch irgendwann übernimmt das Jobcenter die überhöhten Kosten der Unterkunft (KdU) nicht mehr, wenn die Grundmiete, die kalten oder die warmen Betriebskosten steigen. Denn es gibt Höchstsätze für die KdU und Angemessenheitsgrenzen der Wohnflächen, die in der Aufwendungsverordnung Wohnen (AV Wohnen) vom Senat für Soziales geregelt werden. Diese dienen den Jobcentern als Arbeitsanweisung. Das Problem mit der AV Wohnen ist: sie definiert abstrakt, wann Miete und Größe der Wohnungen für Mieter*innen, die von Hartz IV leben, „angemessen“ sind. Sie beachtet dabei weder die persönliche noch die wohnungspolitische Realität. So gilt nur die Miete als angemessen, die dem Durchschnitt des Mietspiegels entspricht – die Sozialwohnungen am Kotti liegen aber wegen des unsinnigen Fördersystems über dem Berliner Durchschnitt. Die nachgebesserte AV Wohnen vom 1. Juli 2015 hat zwar an einigen Stellen Verbesserungen eingeführt. So können z.B. die Mieten von Sozialwohnungen (1. Förderweg) 10 % über den zulässigen Kosten der Unterkunft liegen und auffällig hohe Betriebskosten sollen mietrechtlich geprüft werden. Doch hat Sigmar Gude von TOPOS ausgerechnet, dass immer noch 65.000 Bedarfsgemeinschaften über diesen neuen Angemessenheitsgrenzen liegen. Das bedeutet, dass viele Nachbar*innen weiterhin Stress mit dem Jobcenter fürchten müssen. Denn es gibt nicht genug Wohnungen in Berlin, deren Größe und Miete nach der AV Wohnen als angemessen gelten, wie der Stadtsoziologe Andrej Holm in seiner Auswertung der Wohnungsmarkt-Daten in der Broschüre von Kotti & Co zum sozialen Wohnungsbau „Nichts läuft hier richtig“ 2014 festgestellt hat.

Der Mangel an Sozialwohnungen

Auch der geplante Neubau des Senats – selbst wenn er KdU-gerecht wäre – würde hier nicht viel ändern, weil in Kreuzberg nicht genug neu gebaut werden kann. Deswegen braucht es ein gutes Rekommunalisierungsprogramm für das Land Berlin. Früher gab es einen großen kommunalen Wohnungsbestand in Kreuzberg, aber auch in Spandau und Reinickendorf. In diesen Stadtteilen hatte die GSW viele Wohnungen. Diese ehemals größte städtische Wohnungsbaugesellschaft wurde 2004 vom Berliner Senat privatisiert. Nachdem sie 2010 an die Aktienbörse gebracht und 2013 mit dem Immobilienriesen Deutsche Wohnen fusioniert wurde, haben dort vor allem Mieter*innen mit geringen Einkommen große existentielle Probleme. Die Miete frisst das Einkommen auf. Damit die Nachbar*innen wohnen bleiben können, müssen sie inzwischen 50 % bis 70 % ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Das heißt, Sozialmieter*innen bezahlen einen großen Teil der Miete aus dem Regelsatz zum Leben. Die Armut vergrößert sich dadurch enorm.

Mängel und steigende Betriebskosten in den wohnungen am Kotti

Eines der größten Probleme ist die mangelnde Instandhaltung der Sozialwohnungen – Heizanlagen funktionieren nicht richtig, Fenster und Türen klemmen, Rohrbrüche und Wasserschäden sind nur ein paar Beispiele. Weil die GSW / Deutsche Wohnen die Rücklagen für Instandhaltung, die aus einem Teil der Miete gebildet werden müssen, als Gewinne einbehält, sind die Wohnungen im schlechten Zustand. Auch deswegen steigen die Betriebskosten von Jahr zu Jahr, obwohl die Mieter*innen sparen, wo sie können. Weil die Eigentümer von sich aus nichts dagegen machen, gibt es seit Ende 2013 die Kampagnen zur Mietminderung und gegen hohe Betriebskosten der nachbarschaftlichen Rechtsberatung von Kotti & Co. Diese haben zum Ziel, dass die GSW / Deutsche Wohnen Geld an die Mieter*innen zurückzahlt, Mängel ohne Mieterhöhungen instand setzt und nicht zuletzt die öffentlich geförderten Häuser endlich an das Land Berlin zurück verkauft.

Die Sozialberatung von Kotti & Co

Aber das löst noch nicht den Stress der Nachbar*innen mit dem Jobcenter. Deswegen überprüfen wir in der Sozialberatung unterstützt von den Anwält*innen die Bescheide vom Jobcenter. Wir versuchen zu klären, ob nicht doch die ganze Miete übernommen werden müsste oder könnte. Manche Argumente liefern das SGB II oder die AV Wohnen selbst. Wir legen Widersprüche gegen die Bescheide ein und stellen ggf. Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X gegen die Kostensenkungsverfahren. Notfalls gehen wir mit Unterstützung unserer Anwält*innen und Prozesskostenhilfe vor das Sozialgericht. Doch nicht immer ist der Weg zum Sozialgericht notwendig. In einem Arbeitskreis mit dem Bezirks-amt gibt es die Absprache, dass wir die soziale Wohnhilfe des Bezirks, den Sozialstadtrat und die Abteilung Wohnungswirtschaft des Jobcenters informieren, wenn Mieter*innen Widersprüche nach Mietrecht gegen ungewöhnlich hohe Betriebskosten eingelegt haben. In diesen Fällen sollen die Kostensenkungsverfahren ausgesetzt werden, bis das Ergebnis der gerichtlichen Überprüfung der Betriebskosten geklärt ist.

Eine andere Wohnungspolitik und soziale Rechtsprechung sind vonnöten

Wir haben gute politische Argumente gegen unwirtschaftliche Betriebskosten und Kostensenkungsverfahren, welche das Jobcenter bisher ignoriert. Um so wichtiger ist es, dass wir sie in die öffentliche Diskussion bringen und die Politik auf allen Ebenen dazu bewegen, gute Lösungen für die Sozialwohnungen zu finden: sie müssen für Sozialmieter*innen bezahlbar sein und gehören wieder ganz in die öffentliche Hand.

Wir freuen uns als Kotti & Co sehr darüber, an dieser Aufgabe gemeinsam in einem Bündnis mit Mietrechtlerinnen, Sozialberatern, Wohnungswirtschaftlern, Stadtsoziologen, Sozialrechtlerinnen, dem Berliner Mieterverein, der Berliner Mietergemeinschaft, Sozialverbänden und vielen mehr zu arbeiten. Das Ziel sind wohnungspolitische, sozialrechtliche und wohnungswirtschaftliche Gutachten und Konzepte, die andere Rechtsprechungen, sowie eine andere Sozial- und Wohnungspolitik möglich machen.