Zum Gutachten „Rechtsfragen des sozialen Wohnungsbaus in Berlin“ von Prof. Martin Schwab
Die Mieter*innen der Sozialwohnungen haben vermutlich jahrelang zu viel Miete gezahlt und das Land Berlin privaten Eigentümern zu viel Förderung genehmigt. Darauf haben Initiativen von Sozialmieter*innen wie Mieterstadt.de und Kotti & Co jahrelang hingewiesen.
Jetzt liegt ein unabhängiges Rechtsgutachten vor, das besagt, dass das Land Berlin Fehler gemacht hat, als es den Eigentümern extrem hohe Kosten für den Bau der Sozialwohnungen bewilligt hat. Die daraus resultierenden absurd hohen Mieten ausgerechnet für Sozialmieter stellen bis heute einen unbearbeiteten Skandal dar. Diese hohen Mieten im sozialen Wohnungsbau sollen nicht länger von den Mietern getragen werden!
Das von Prof. Martin Schwab erarbeitete Gutachten zeigt, dass das Kostenmietsystem im sozialen Wohnungsbau dringend überprüft werden muss. Des weiteren zeigt es, dass mit dem Fördersystem deutlich mehr Steuergeld ausgegeben wurde, als erforderlich gewesen wäre, um die Wohnungsnot zu beheben! Zentral ist die Einschätzung, dass das Land Berlin seine Fehler aus seiner Förderpraxis selbst beheben kann.
Mit dem „Gesetz zur sozialen Wohnraumversorgung“ des Mietenvolksentscheids wurde wegen des Koppelungsverbots nur eine Brückenlösung vorgeschlagen. Bis das Land Berlin das Kostenmietensystem der Vergangenheit geändert und damit seine Fehler korrigiert hat, soll es die Sozialmieter durch Subvention vor der laufenden Verdrängung schützen. Auch das nun vorliegende (und im November zur Abstimmung stehende) Gesetz von der SPD stellt lediglich eine unzureichende Zwischenlösung dar, welche den Berliner Haushalt mit jährlich ca. 45 Millionen belastet, für viele Mieter*innen aber trotzdem zu wenig Unterstützung bietet. Dabei könnten Senat und Abgeordnetenhaus bereits jetzt sofort mehr als Brückenlösungen gesetzlich regeln, weil sie nicht den Restriktionen der direkten Demokratie unterliegen.
Wir lernen aus dem Gutachten:
- Fehler bei der Planung und Durchführung dieses Systems müssen nicht durch Mieter bezahlt werden (S. 124).
- Da die Kostenmieten auf der Grundlage unwirtschaftlicher Kosten errechnet wurden, kann der Senat sofort die entsprechende Bewilligungsstelle anweisen, die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu korrigieren.
- Eigentümer, die aus dem sozialen Wohnungsbau immense Steuervorteile hatten, dürfen nicht weiterhin damit rechnen, dass ihnen hohe Mieten garantiert werden.
- Mittel, die aufgewendet werden müssen, um Bürgschaften für pleite gegangene Eigentümer zu bezahlen, könnten besser dazu verwendet werden, die Förderobjekte zu erwerben.
- Das Gutachten bezweifelt auf der Grundlage geltenden Rechts, dass die Verwaltung ein Recht hatte, den Eigentümern Mieten zu garantieren, die sie eigentlich nicht subventionieren durfte.
- Vorschriften sind falsch angewendet worden, denn nur „tatsächliche und wirtschaftlich gerechtfertigte“ Kosten hätten genehmigt werden dürfen (S. 47). Es gilt jetzt, diese Vorschriften „erstmals seit Jahrzehnten – richtig anzuwenden“.
- Mieter und das Land Berlin haben in den vergangenen 30-40 Jahren unnötig hohe Summen an Eigentümer und Banken bezahlt.
- Eine Gegenrechnung würde den öffentlichen Haushalt immens entlasten, denn je geringer die reale Miete ist, desto weniger muss der öffentliche Haushalt subventionieren.
- Das Kostenmietsystem war ursprünglich in der Bundesrepublik so angelegt, dass Mieter*innen vor übertriebenen Kosten geschützt werden. In Westberlin ist genau das Gegenteil getan worden.
- Eine wirklich soziale Richtsatzmiete erscheint möglich.
Gerade mit dem Blck auf das Verschleudern von Steuergeldern und den Ausstieg aus der Förderung in der Vergangenheit der schwarz-roten und rot-roten Wohnungspolitik, ohne dass dauerhaft sozialer Wohnraum geschaffen wurde, aber auch mit dem Blick auf die Gegenwart, dass die rot-schwarze Regierung dafür keine Verantwortung übernimmt, sondern die Sozialmieter für die Fehler der Politik bezahlen lässt, brauchen wir für die Zukunft eine Lösung – das Verbot unnötiger Kosten und die Rekommunalisierung der Sozialwohnungen.
Das Gutachten zeigt, dass die Politik viel mehr machen kann und die gesamte Grundlage, warum die Mieten im sozialen Wohnungsbau so hoch sind, untersuchen muss, will sie dem Landeshaushalt endlich mal Geld einsparen.
Auch durch das neue Gesetz der SPD, das sie als Abfanggesetz für unseren Mietenvolksentscheid am 12.11. ins Parlament einbringt, entstehen Kosten von ca. 45 Millionen/Jahr. Das kann nur eine Brückenlösung sein.
Um Sozialmieten für Mieter*innen bezahlbar zu machen, müssten teure und nicht ausreichende Subventionen nicht das einzige Ergebnis der Lösungssuche sein, wie wir jetzt wissen. Wenn das Land mithilfe dieses Gutachtens die Kosten für Mietsubventionen spart und den Vermietern nicht mehr ihre künstlich aufgeblähten Kostenmieten anerkennt, könnte dieses Geld für den Erwerb der Häuser genutzt werden. Dann wäre dauerhaft bezahlbarer Wohnraum geschaffen und das Problem endlich gelöst. Das kann das Parlament mit dem Einrichten einer Enquete-Kommission überprüfen und gesetzlich neu regeln. Somit müsste unser Landeshaushalt nicht weiter steuersparende Anleger subventionieren.
Interessant ist, welche Schritte jetzt konkret unternommen werden, besonders von der Auftraggeberin des Gutachtens, den Grünen und vom Senat von Berlin. Die Mieter*innen haben jetzt jedenfalls die Möglichkeit gegen die hohen Kosten ihrer Vermieter klagen.
Das nun vorliegende unabhängige Rechtsgutachten des Professors der Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin, Martin Schwab, stellt endlich eine Grundlage für alle Mieter*innen, alle parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen dar, Mieterrechte in Sozialwohnungen gegenüber den Gewinninteressen der Eigentümer durchzusetzen und die 130.000 Berliner Sozialwohnungen als preiswerten Wohnraum zu erhalten.
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Weitere Beiträge u.a hier (Mieterstadt.de) und hier (Gentrificationblog)
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Fotos: Impressionen der Veranstaltung anlässlich der Presentation der Studie im Abgeordnetenhaus Berlin (der Raum musste aufgrund des regen Andrangs gewechselt werden)