Vor einem Jahr wurde die Initiative Mietenvolksentscheid gegründet. Sie erarbeitete ein Gesetz für einen Richtungswechsel in der Mieten- und Stadtentwicklungspolitik gegen die unsoziale Politik des SPD/CDU-Senats.
Die Erfahrungen jahrelanger, vielfältiger Proteste bildeten die Grundlage dieses „ersten Mietenvolkentscheides“, der – wie der Name deutlich macht – nur ein weiterer Schritt zum Richtungswechsel in der Stadtentwicklung Berlins sein kann.
Auch wenn der Senat nun auf den Druck durch den Mietenvolksentscheid reagiert hat, ist dieser Richtungswechsel aus unserer Sicht noch längst nicht erreicht. Wir erkennen darin aber einen Beitrag für die BestandsmieterInnen, denen nur durch Neubau nicht geholfen wäre.
Die Ziele des ersten Mietenvolksentscheids, die in vielen Arbeitsstunden unter komplizierten Auflagen nach dem Abstimmungsgesetz als Gesetzentwurf fixiert wurden, lauten:
- die landeseigenen Wohnungen im Sinne des Gemeinwohls einzusetzen,
- einen Wohnraumförderfonds für den Erhalt und die Schaffung landeseigener Wohnungen einzurichten, und
- die Sozialmieterschaft vor Verdrängung zu retten.
Dass der Berliner Senat bereits nach der ersten Phase des Volksentscheids nachgibt und eben diese Themen in einem neuen Gesetz verankern will, hätten wir nicht erwartet. Dass die Fehler der Mietenpolitik im Wahljahr 2016 möglichst keine Rolle spielen sollen, haben die verantwortlichen Politiker dabei sicherlich einkalkuliert. Damit wird aber auch deutlich: eine neoliberale Haushaltspolitik, die Erspartes und Überschüsse für BER und Schuldentilgung einsetzt und einen Richtungswandel in der Wohnungspolitik als unbezahlbar einschätzt, kann von einer starken Zivilgesellschaft durchbrochen werden. Das ist ein großer Erfolg des Mietenvolksentscheids. Eine echte politische Trendwende steht allerdings immer noch aus:
Um Verdrängung wirklich aufzuhalten, muss viel mehr passieren. Auch das Gesetz des Mietenvolksentscheids war beschränkt und an beschwerliche Auflagen gebunden. Basisdemokratische Gesetzgebung ist durch rechtliche Hürden eingeengt. Die Bürger*innen haben nicht die gleichen gesetzgeberischen Möglichkeiten wie das Parlament. So dürfen nach dem Abstimmungsgesetz z.B. verschiedene Möglichkeiten, den Wohnungsmarkt zu regulieren, nicht in einem Gesetz verbunden oder „gekoppelt“ werden. Außerdem sind viele Mieterrechte auf Bundesebene geregelt, wo keine Volksentscheide zugelassen sind. Ein riesiges Problem sind die EU-Richtlinien, die eine Besserstellung von gemeinwohlorientierten Betrieben gegenüber profit-orientierten verhindern.
Taktikspielchen wie die Zurückhaltung der juristischen Prüfung durch Henkels Innensenat, ob der Gesetzesentwurf des Mietenvolksentscheids überhaupt verfassungsrechtlich bedenklich ist, sind da noch gar nicht berücksichtigt.
Wir konnten wegen des Kopplungsverbots mit dem Gesetzesentwurf des Mietenvolksentscheids das strukturelle Problem der hohen Kostenmieten nicht angehen, welche die Berliner Regierungen den Eigentümer*nnen garantieren. Das könnten Senat oder Parlament machen – tun es aber bis heute nicht.
Stattdessen schlägt die SPD nun vor, dass Sozialmieten höchstens 30% des Einkommens verschlingen dürfen. Betriebskosten, Strom, Wasser, Gas zählt die SPD aber nicht dazu – für uns am Kotti bedeutet das nochmal 30% oben drauf! Bei einem Einkommen von 1.000 € lassen 600 € Miete nur ein Leben unter Hartz IV-Niveau zu. Auch für Menschen, die vom Jobcenter leben müssen, wird nur die Bruttokaltmiete übernommen! Das heißt Miete und kalte Betriebskosten. Warmwasser und Heizung sind in dieser Logik wohl entbehrlich.
Die SPD behauptet, es sei „gesellschaftlich akzeptiert“, dass Mieter 30 % ihres Einkommens für die Nettokaltmiete zahlen. Wenn jedoch selbst Berliner Gerichte in der Regel entscheiden, dass z.B. bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen nur 30% des Einkommens für die Bruttowarmmiete verkraftbar sind, muss die Berliner Senatspolitik doch nicht absichtlich dahinter zurückfallen. Die SPD will vielmehr auf diesem Weg ihre unverbindliche Empfehlung aus dem „Mietenbündnis“ mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zum Gesetz und damit zur Richtschnur auch für andere Fälle erheben – ein Rückschritt für alle Mieter*innen.
Mieter*innen kennen nur eine Miete: die Bruttowarmmiete – denn das ist, was wir jeden Monat zahlen müssen. Daher halten wir es auch für einen Schritt in die richtige Richtung, dass die IBB nun gesetzlich dazu verpflichtet werden soll, die Zulässigkeit der Betriebskosten im Sozialen Wohnungsbau zu überprüfen. Ebenso wie Sozialverbände und Berliner Mieterverein fordern wir darüber hinaus, dass nach der Miete mehr zum Leben übrig bleiben muss. Mit der 30%-Regelung rutschen Geringverdienende jedoch aufgrund der hohen Sozialmieten oft weit unter Hartz VI-Niveau. Es braucht ein Instrument, das dies verhindert. Wenn der Senat sich dafür entschieden hätte, die zulässigen Mieten im Sozialen Wohnungsbau und die Gewinne der EigentümerInnen gesetzlich zu deckeln, könnte er nicht nur sparen, sondern die Verdrängung der Sozialmieter*innen wirksamer bekämpfen.
Nach wie vor brauchen wir also
– einen Mieterhöhungs-Stopp
– eine Senkung der Mieten, damit niemand mehr verdrängt wird
– eine Rekommunalisierung der privatisierten Sozialwohnungen
Unsere endgültige Bewertung des Senatsangebots werden wir als Kotti&Co an der Umsetzung dieser Ziele messen. Wir erwarten, dass sich Berufspolitiker*innen und die Berliner Verwaltung ernsthaft dafür einsetzen und direkte Demokratie wie das Volksbegehren nicht torpedieren.
Wer jetzt über „Einigung“ oder „Kompromiss“ spricht, lebt in der Parallelwelt des parlamentarischen Betriebs. Die Haltung der Initiative Mietenvolksentscheid war von Anfang an, mit allen zu reden – auch mit der SPD. Unter der Drohung, dass der eigene Gesetzesentwurf vor dem Verfassungsgericht landen werde, ging es in den Gesprächen darum, so wie wie möglich die Inhalte des Mietenvolksentscheids zu vermitteln. Der nun von der SPD vorgelegte Gesetzesentwurf unterliegt deshalb auch bis nach der Verabschiedung einem Gesamtvorbehalt. Jetzt sehen wir, dass für viele Sozialmieter*innen, die flächensparsam leben, die Miete immer noch erhöht werden kann. Auch ist für Mieter*innen mit Einkommen unter 1.000 € eine Kaltmietenbelastung von 30% noch viel zu viel.
Wir haben seit Jahren hart gekämpft, dass diese Verarmung der Mieter*innen aufgehalten wird – jetzt liegt der Ball im Parlament, diese Augenwischerei zu verhindern und ein Gesetz daraus zu machen, das wirklich vor Verdrängung schützt.
Wenn die Oppositionspartei der Grünen jetzt vorschnell der SPD zum Erfolg gratuliert, tut sie das im Wissen, dass für die Sozialmieter*innen kaum eine Verbesserung, geschweige denn ein grundsätzlicher Kurswechsel im sozialen Wohnungsbaubestand drin ist. Vor den Problemen Schlechtverdienender die Augen zu verschließen, um sich „regierungsfähig“ zu machen, steigert für uns jedenfalls nicht die Wählbarkeit von Parteien.
Wenn sie wirklich parlamentarische Arbeit machen wollen, dann braucht es jetzt Änderungsanträge. Für den sozialen Wohnungsbau wären das:
- Maximal 30 % Bruttowarmmietbelastung für Geringverdiener*innen
- keine Begrenzung der Förderung auf 2,50 € / qm
- Eigentümerbeteiligung an der Mietsenkung
- Überprüfung der Kostenmieten
Nicht nur das Parlament, sondern auch und vor allem zivilgesellschaftliche und basisdemokratische Initiativen sind gefragt, zu überprüfen, ob das Senatsangebot ausreichend ist, um Verdrängung aufzuhalten.
Der Wahlkampf beginnt – wir werden gemeinsam mit anderen Initiativen Prüfsteine aufstellen und uns einmischen. Die Augen vor wachsender, krasser Verarmung großer Teile der Berliner*innen zu verschließen, wird keiner Partei etwas nützen.
[…] Dieser Artikel ist eine Kopie von der Seite von Kotti&Co: Unglaublich für Berlin – trotzdem nicht genug. […]
[…] Weitere Info zu unserer Kritik am Gesetz – hier (Klick) […]