Mietzuschuss beantragen!
Am 1. Januar trat das „Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung“ (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) in Kraft.
Dieses Gesetz ist Resultat des massiven Drucks zahlreicher Berliner Mieterinitiativen, die sich – wie wir – im Bündnis „Berliner Mietenvolksentscheid“ organisiert haben.
Das Gesetz beinhaltet eine Subjektförderung (Mietzuschuss) für SozialmieterInnen.
Um den Antrag etwas zu vereinfachen, haben wir dieses Online-Formular programmiert. Es hilft Beratungsstellen und MieterInnen, schnell und unkompliziert zu ermitteln, ob ein Antrag auf Mietzuschuss Erfolgschancen hat.
Die eigentlichen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, unter dem Punkt: Mietzuschuss (WoVG Bln) für den Sozialen Wohnungsbau (klick)
Die Antragsformulare müssen hier eingereicht werden:
zgs consult GmbH | Brückenstraße 5 |10179 Berlin
Tel.: 030 – 28409 302 |E-Mail: post@mietzuschuss-berlin.de
Zuschuss wir erst nach Eingang der kompletten Unterlagen gewährt!!
Wir raten allen SozialmieterInnen, so schnell wie möglich die Anträge zum Mietzuschuss herunterzuladen und auszufüllen. Wer Hilfe beim Ausfüllen braucht, sollte eine Beratungsstelle aufzusuchen. (Adressen von Beratungsstellen finden sie über eine Suche im Internet. Eine Liste der Beratungsstellen rund um das Kottbusser Tor finden sie u.a. hier: (klick)
Alle Angaben, sowie unser Mietzuschussrechner sind ohne Gewähr!
Auf dieser Seite können Sie anhand einiger Fragen erfahren, ob das Land Berlin Sie bei den Mietzahlungen unterstützt. Dabei werden keine Daten über das Internet übertragen. Dieser Fragebogen und alles was sie hier eingeben, bleibt auf Ihrem Computer und wird nicht gespeichert!
Abschlussbemerkung: Das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz, und die darin enthaltene Subjektförderung ist aus unserer Sicht nur halbherzige Brückenlösung. Viele MieterInnen werden auch leider keinen Zuschuss erhalten.
Wir fordern:
- Maximal 30 % Bruttowarmmietbelastung für Geringverdiener*innen
- keine Begrenzung der Förderung auf 2,50 € / qm
- Eigentümerbeteiligung an der Finanzierung der Mietsenkung
- Überprüfung der Kostenmieten
- (Re)kommunalisierung der Sozialwohnungen
Weitere Info zu unserer Kritik am Gesetz – hier (Klick)
Wir raten allen SozialmieterInnen, zeitnah die Anträge zum Mietzuschuss herunterzuladen, auszufüllen und damit eine Beratungsstelle in ihrer Nähe aufzusuchen. Zuschuss wird erst nach Eingang der kompletten Unterlagen gewährt!